Rund ein Drittel des Kantons St.Gallen ist Wald. Dieser ist im Besitz von knapp 400 öffentlichen und 15’000 privaten Eigentümerinnen und Eigentümern. Die Ansprüche der Gesellschaft und der Natur an den Wald steigen stetig. Trotzdem ist dieser zum raren Kaufobjekt geworden.
Der Wald ist für alle frei zugänglich. Dabei ist den Waldbesuchern kaum bewusst, dass der Wald auch jemandem gehört. Rund 30 Prozent der Kantonsfläche ist Wald. Dieser ist im Besitz von knapp 400 öffentlichen und 15’000 privaten Eigentümerinnen und Eigentümern. Während die öffentlichen Waldeigentümer wie beispielsweise die Ortsbürgergemeinden und Kooperationen meistens grössere Waldflächen besitzen, beträgt die durchschnittliche Waldfläche pro Privatwaldeigentümerin und Privatwaldeigentümer lediglich 1,5 Hektare.
Eigentum impliziert ein freies Verfügungsrecht über ein Objekt. Das Waldeigentum kennt diesbezüglich allerdings einige Besonderheiten. Im Eidgenössischen Zivilgesetzbuch werden der Bevölkerung Rechte zugestanden, welche das freie Verfügungsrecht der Waldeigentümerin und des Waldeigentümers einschränken:
- Das freie Betretungsrecht oder das Recht im Wald Pilze und Beeren zu sammeln ist von der Waldeigentümerin oder dem Waldeigentümer zu dulden.
- Für das Ernten seiner Bäume braucht die Waldeigentümerin oder der Waldeigentümer eine Bewilligung des Forstdienstes.
- Zäune erstellen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und das Jagdregal im Wald gehört dem Kanton.
Die Waldeigentümerin oder der Waldeigentümer ist also mit diversen gesetzlichen Einschränkungen konfrontiert. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass trotz dieser Einschränkungen Waldbesitz sehr gefragt ist und Kaufobjekte entsprechend rar sind. Waldgrundstücke sind also auch Liebhaberobjekte.
Eine stetig zunehmende Herausforderung für Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sind instabile Waldbestände entlang von Strassen und Wegen. Der Klimawandel und neue Krankheiten oder Parasiten setzen den Bäumen zu. In den letzten Jahren mussten deswegen etliche Sicherheitsholzschläge ausgeführt werden. Probleme bereiten vor allem die Eschen, die durch einen eingeschleppten Pilz befallen werden und nach kurzer Zeit ihre Stabilität verlieren.
Exemplarischer Rundgang in Rheinauen
Waldeigentümerinnen und -eigentümer wollen mit der Natur zusammenarbeiten und haben im Allgemeinen eine hohe Eigenmotivation, sich für einen gesunden und zukunftsfähigen Wald einzusetzen. Ein eindrückliches Beispiel ist das Waldreservat “Ceres” in den Rheinauen, wo heute ein Rundgang in Anwesenheit von Regierungsrat Beat Tinner, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, stattfindet. Die Ortsgemeinde Buchs, die Ortsgemeinde Haag, das Rheinunternehmen und die VAT Vakuumventile AG haben mit dem Kanton einen Sonderwaldreservats-Vertrag abgeschlossen, der vor allem Massnahmen zur Biodiversitätsförderung umfasst. Auf dem Rundgang weist der zuständige Revierförster Ivo Pfiffner auf die bereits ausgeführten Massnahmen hin. Es wurden lichte Waldstrukturen, Waldweiden und stufige Waldränder geschaffen. Speziell gefördert wird die Eiche, als ökologisch wertvolle Baumart, welche auch mit der Klimaerwärmung zurechtkommt.